www.radartutorial.eu www.radartutorial.eu Grundlagen der Radartechnik

Bild 1: Ansicht der Version des ersten Backups der Homepage auf members.tripod.de/radargrundlagen

Bild 1: Ansicht der Version des ersten Backups der Homepage auf members.tripod.de/radargrundlagen

Geschichte der Homepage „Radargrundlagen”

Die Geschichte dieser Homepage begann damit, dass während eines Lehrganges an der Technischen Schule der Luftwaffe in Lechfeld Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen entweder den Stoff spielend erlernten, oder aber eben große Schwierigkeiten beim Lernen hatten. Schon die Mitschriften aus dem Unterricht hatten sehr unterschiedliche Qualität. Natürlich wurde sich untereinander kameradschaftlich geholfen, wie es nur eben ging: anfangs wurden sich nur die Mitschriften gegenseitig zur Verfügung gestellt, um notfalls die eigenen Mitschriften zu komplettieren.

Irgendwann begann ich, abends am Computer meine Mitschriften mittels meiner Vorkenntnisse so auszubauen, dass sie auch für Kameraden verständlich wurden, denen es nicht so leicht fiel, im Unterricht mitzukommen. Diese Dokumente wurden dann auf einer Diskette ausgetauscht. Schnell war die Speicherkapazität dieser Diskette ausgereizt. Plötzlich kam die Idee, nicht mehr so riesige Word-Dateien zu erstellen, sondern das wesentlich sparsamere HTML-Format zu verwenden, was dann auch diejenigen lesen konnten, die gar kein MS-DOS auf ihrem Rechner hatten. Eine große Hilfe war mir dabei mein Sohn, der schon als Schüler von der Computertechnik begeistert war und der mich in diese Technik einwies. Diese Ausbildungshilfen auch in das Internet als virtuellen Lehrgang oder virtuelles Lehrbuch zu stellen, das war nur noch ein kleiner Schritt.

Die Ausbilder waren davon nicht begeistert. Von Anfang an fürchteten sie wohl um ihre Dienstposten und brachten auch das Argument, dass diese Homepage möglicherweise ein Geheimnisverrat sei. Der Kompaniechef hat dann sogar offiziell ermittelt. Der damalige Sicherheitsmeister der Schule ließ sich die Internetadresse nennen, um zu prüfen, wie groß der Verstoß ist und kam zu dem mir am 17.11.1998 eröffneten Ergebnis: was da steht, ist harmlos! Im Verlaufe meiner Restdienstzeit gab es viele Reaktionen von den Vorgesetzten: teilweise mit großem Lob (einmal sogar mit einer Geldprämie); teilweise sehr ablehnend mit dem Standpunkt, dass ein Soldat so etwas gar nicht dürfe. Das ging bis hoch zum Wehrbeauftragten… und führte zu der Bestätigung, dass auch ein Soldat das verfassungsmäßige Recht auf freie Publikation habe. Natürlich mit der Einschränkung, dass ich dabei keine Geheimnisse verraten dürfe. Das wurde in der Folge dann auch durch verschiedene Dienststellen eifrig überwacht. Schließlich wurde durch den Sicherheitsoffizier des Regimentes sogar versucht, den strafrechtlichen Vorwurf einer Diffamierung der Bundeswehr zu erheben, weil ich auf der Homepage damals nannte, dass die Bundeswehr technologisch völlig veraltete Radartechnik nutze (soviel zur Meinungsfreiheit).

Anfangs habe ich versucht, eine weitergehende Pflege dieser Homepage auch nach meiner Versetzung in den Ruhestand in meiner ehemaligen Dienststelle zu organisieren. Ich habe aber leider niemanden gefunden, der bereit wäre, das weiterzuführen. Den Ärger, den ich mir mit dieser Homepage einhandelte, wollte sich niemand weiter antun. Selbst die Technische Schule der Bundeswehr hat das abgelehnt mit dem Argument, dass der Aufwand zu hoch wäre, diese Homepage auf das Corporate Design der Bundeswehr umzustellen. Ein offiziell eingereichter Verbesserungsvorschlag wurde abgelehnt, weil „die Bundeswehr sonst jedem Soldaten einen Rechner mit Internetanschluss zur Verfügung stellen müsste“. (Ein halbes Jahr später bekam jede Kompanie einen Computer mit Internetanschluss!) Eine Spiegelung der Homepage auf einem Intranetserver musste entfernt werden, weil „die Bundeswehr braucht so was nicht!“

Bild 2: Ansicht der alten Homepage auf www.itnu.de

Bild 2: Ansicht der alten Homepage auf www.itnu.de

Eigene Domain-Namen

Die ersten Jahre wurde ein kostenloser Anbieter genutzt: Die Domain hieß damals „http://mitglied.tripod.de/radargrundlagen/“ und das kostenlose Angebot hat sich bestimmt gerechnet durch die Werbebanner, die über den Bildschirm liefen. Der relativ komplizierte Name ließ sich schlecht mündlich übermitteln, jedoch sehr bald konnte mit Google nur über den Suchbegriff „Radargrundlagen“ diese Seite gefunden werden. Von Anfang an stand sie bei Google auf dem ersten Platz in der Suchliste.

Da das Werbebanner des kostenlosen Anbieters immer aufdringlicher wurde, wurde eine eigene Domain angestrebt. Leider war es damals eine weitverbreitete Unsitte, irgendwelche Domainnamen zu reservieren und dann zu versuchen, diesen Domain-Namen zu verkaufen. Deshalb wurde statt www.radargrundlagen.de auf den Namen „http://www.itnu.de/radargrundlagen/“ ausgewichen. Die Abkürzung ITNU bedeutete hier „IngenieurTechnische NutzerUnterstützung“. Auf Anregung von Ausbildern der Lufthansa Verkehrsfliegerschule wurde die Homepage in die englische Sprache übersetzt. Das war der Start für den internationalen Erfolg dieser Homepage.

Mit der Einführung der Top-Level-Domain „.eu“ konnte ich im November 2005 auf die heutige Domain „http://www.radartutorial.eu/“ umziehen. Mit diesem Umzug vollzog sich auch eine grundlegende Änderung in der Gestaltung: die Homepage wurde Schritt für Schritt barrierefrei. Sie hatte schon den dunklen Hintergrund, jedoch die Menü-Leiste wurde noch mittels Javascript generiert. Das war für dienstliche Computer, bei denen aus Sicherheitsgründen Javascript deaktiviert war, ein großes Hindernis. Deshalb wurde dieses Menü komplett auf CSS umgestellt.

Wikipedia

Erst war ich sehr begeistert von der Wikipedia und begann, ganze Seiten meiner Homepage in die Wikipedia zu kopieren. Der Begeisterung folgte die Ernüchterung. Oft wurden Aussagen, nur weil sie in der englischen Wikipedia als „wahr“ dargestellt waren, auch genauso in die deutsche Wikipedia übernommen und dort administrativ gegen Änderungsversuche verteidigt. So steht deswegen dort heute noch, zum Beispiel dass Robert Wattson-Watt angeblich das Radar erfunden hätte und dass das Magnetron eine rein britische Entwicklung sei. Die große Gefahr bei einem solchen Gemeinschaftsprojekt wie die Wikipedia ist, dass an Stelle des Wissensstandes der Gesellschaft nur die gängigen Vorurteile einer unwissenden Mehrheit abgebildet werden.

Bild 3: Aktuelle Ansicht der Homepage auf www.radartutorial.eu

Also habe ich meine Aktivitäten in der Wikipedia fast völlig beendet. Nur ab und zu kommt noch mal eine gelegentliche Periode von Edits, wenn dort irgendjemand hartnäckig versucht, seine Unwissenheit zu dokumentieren. Manchmal entstehen dadurch richtig gute Artikel, wie zum Beispiel der Artikel über das Dauerstrichradar, der im Großen und Ganzen nur eine Zusammenfassung der CW- und FMCW-Radar-Seiten dieser Homepage ist. Für die Wikipedia ist meine Homepage mittlerweile zur Referenz geworden. Die Anzahl der sogenannten „back-links“ aus dem Internet ist überwältigend. Die Besucherzahlen dieser Homepage sind weitaus höher, als die Anzahl der Besucher der entsprechenden Wikipediaseiten.

Jubiläum

Wann genau die Homepage „Radargrundlagen“ im Internet entstanden ist, lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Die Sicherheitskopien, die damals auf Diskette gespeichert wurden, sind nicht mehr lesbar und längst entsorgt. Der die Homepage initialisierende Lehrgang fand laut Zeugnis vom 20.10.1998 bis 11.05.1999 statt. Die Homepage entstand noch während des ersten Lehrabschnitts, den „Radargrundlagen“. Das erste große Back-Up auf einer CD ist vom 30.01.1999, also derzeit mehr als 24 Jahre alt und immer noch lesbar. Welche andere Internetseite kann das schon von sich behaupten… (und dann auch nachweisen).
Die erste urkundliche Erwähnung vom 17.11.1998 ist für mich weiterhin die Grundlage für ein schönes Jubiläum. Im November 2023 wird das 25-jährige Jubiläum gefeiert!

Covid-19 live

Die Pandemie 2019/2020 verhinderte viele Präsentationsveranstaltungen. Aufgrund meines Alters und meiner Vorerkrankungen zählte ich zu den besonders gefährdeten Personen. Einladungen zu Lehrvorträgen und Vorlesungen musste ich deswegen oft absagen. Jedoch bin ich derzeit damit beschäftigt, als einen Ersatz dafür eine Reihe von Lehrvideos auf der Grundlage der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlenen Lehrziele für die Ausbildung von Flugsicherungspersonal zu erzeugen und auf einem leistungsfähigen Server zum Download bereitzustellen. Die Unterrichtspräsentationen sind dafür bereits erstellt und können seit 2020 angefordert werden.

Generalzolldirektion

Ich habe bisher immer darauf geachtet, dass Einnahmen sowohl durch Sponsoren des Radartutorials als auch durch Vortragstätigkeit nicht die Höchstgrenzen für eine Nebentätigkeit eines pensionierten Berufssoldaten überschreiten und habe deswegen oft lukrative Aufträge für eine Durchführung von Lehrgängen abgelehnt. In einem Jahr kamen noch die Einnahmen aus dem Verkauf eines Buches hinzu. Von der Generalzolldirektion wurde mir nun vorgeworfen, dass ich deswegen eine Überbezahlung erhielte und daraufhin wurde meine Pension teilweise zurückgefordert.

Der §56 Soldatenversorgungsgesetz (Absatz 3 Satz 2 Nummer 6) schreibt jedoch (unter Bezug zu §20 Soldatengesetz Absatz 6 Satz 1 Nummer 2) vor, dass Einkünfte aus schriftstellerischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder Vortragstätigkeiten nicht als Einkünfte für die Berechnung einer Höchstgrenze gezählt werden sollen. Das kann die Generalzolldirektion jedoch nicht unterscheiden, wenn sie als Grundlage für ihre Entscheidungen nur den Steuerbescheid anfordert. Nach längerer Korrespondenz mit der Generalzolldirektion hat diese dann ihre Forderungen fallen gelassen.

Juristisch war das eine recht einfache Argumentation, für die ich aber von der Rechtsabteilung des Bundeswehrverband keinen Rechtsschutz erhielt. Die Rechtsabteilung des Bundeswehrverbandes argumentierte eher so, als wäre sie ein Anwalt der Gegenpartei und schlug mir nur vor, dass ich das Angebot zur Teilzahlung annehmen solle. Das war für mich der Grund, aus dem Bundeswehrverband auszutreten. Ich habe danach besser einen zivilen Fachanwalt für Beamtenrecht konsultiert.