Instrumentierte Reichweite
Die instrumentierte Reichweite ist der Entfernungsbereich eines Radargerätes, in welchem Echos anzeigt werden können. Es ist keine Aussage über eine tatsächliche Reichweite des Radars oder dessen Entdeckungswahrscheinlichkeit. Meist ist die instrumentierte Reichweite gleich dem größtmöglich einstellbaren Maßstab auf den Sichtgeräten.
Eine instrumentierte Reichweite wird konstruktiv anhand von drei Bedingungen festgelegt:
- Die tatsächliche Reichweite eines Radars hängt einmal von der energetischen Begrenzung der Ortungsreichweite ab und unterliegt sehr vielen Einflüssen, die in der Radargleichung betrachtet werden. Eine instrumentierte Reichweite sollte gleich wie oder größer als diese energetische Ortungsreichweite sein, damit auch alle vorhandenen Echosignale angezeigt werden können.
- Andererseits müssen aber auch die zeitlichen Bedingungen passen,
- so dass keine Mehrdeutigkeiten auftreten, die zu Fehlinterpretationen führen können. Echosignale, die außerhalb der Impulsperiode empfangen werden, würden zu Überreichweiten führen, die als Störung in einer falschen Entfernung dargestellt werden.
- Die instrumentierte Reichweite sollte jedoch auch kleiner oder maximal gleich groß der Entfernung sein, die der Empfangszeit entspricht, weil sonst ein zweiter Sendeimpuls als Vollkreis auf dem Sichtgerät zu sehen wäre.
Die instrumentierte Reichweite sollte also technisch etwas größer dimensioniert werden, als diese Bedingungen vorgeben. Zusätzlich können auch weitere Bedingungen wirken.
Zum Beispiel wird bei einem Seeaufklärungs- und Navigationsradar dessen maximale Reichweite durch die Erdkrümmung auf einen sogenannten Radarhorizont begrenzt. Das entspricht abhängig von der Antennenhöhe des Radars etwa 40 NM, also etwa 74 km. Mehr wäre einfach unnötig, so dass alle anderen Bedingungen (Sendeleistung, Empfangszeit) dieser Entfernung angepasst werden können und so auch zu einer instrumentierten Reichweite von eben diesen 40 NM führen.