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„Stilles Radar“ (LPI Radar)

Ein „Stilles Radar“ oder LPI Radar (von englisch: Low Probability of Intercept) gehört zu einer Klasse von Radargeräten, die über besondere Leistungsmerkmale verfügen, welche eine Aufklärung des Radargerätes erschweren oder sogar unmöglich machen. Durch diese Besonderheiten wird verhindert, dass Radarwarnempfänger im Ziel oder passive Aufklärungsmittel vor dem Radargerät warnen können. Diese Besonderheiten wären:

Aufklärungs-, Führungs- und Feuerleitwiesel mit dem LPI Radar HARD

Bild 1: Aufklärungs-, Führungs- und Feuerleitwiesel mit dem LPI Radar „HARD”.

Die Funktion eines LPI Radars soll eine Aufklärung durch spezielle Empfänger der funkelektronischen Aufklärung verhindern. Grundsätzlich ist das nur möglich, wenn ein Sendeimpuls ausgesendet wird, der entweder zu schwach ist, oder auf dessen Impulsform oder -muster der Aufklärungsempfänger nicht abgestimmt ist. Als direkte Folge dessen wird der Aufklärungsempfänger das Radargerät erst in sehr geringer Entfernung, also viel zu spät, bemerken.

Ein LPI Radar sendet einen Impuls mit Intrapulsmodulation, so dass trotz eines relativ langen Sendeimpulses sehr geringer Leistung eine recht gute Entfernungsauflösung erreicht wird. Der Sendeimpuls kann frequenz- oder phasenmoduliert sein, oder aus einer scheinbar zufälligen Impulsfolge, die dem natürlichen Hintergrundrauschen ähnelt, bestehen. Ein typisches LPI Radar hat eine regelbare Impulsleistung von bis zu einem Watt. Zum Vergleich: ein konventionelles Radar ohne Intrapulsmodulation benötigt für die gleiche Reichweite mindestens 10 kW Impulsleistung! Diese geringe Leistung verschafft dem LPI Radar gegenüber einem Radarwarnempfänger einen Vorteil, der durch das Produkt aus Pulsdauer und Impulsbandbreite beschrieben wird. Dieser Vorteil erlaubt dem LPI Radar, trotz der für ein Primärradar typischen vierten Wurzel in der Impulsleistung-Reichweiten Beziehung, den sonst üblichen Vorteil der Radarwarngeräte (nur Einwegdämpfung der elektromagnetischen Wellen und somit nur der Quadratwurzel unterliegenden Impulsleistung-Reichweiten Beziehung) zu übertrumpfen.

Nachteilig bei dem Verfahren ist allerdings, dass ein LPI Radar als Impulsradar eine schlechte minimale Reichweite aufweist. Solange die Antenne mit dem Senden eines langen Sendeimpulses beschäftigt ist, hat die Sende- Empfangsweiche den Empfänger abgeschaltet. Deshalb verwenden manche LPI Radargeräte getrennte Sende- und Empfangsantennen, da leistungsfähige Radarsignalprozessoren ein starkes Echosignal aus dem Nahbereich schon aus einem noch nicht vollständig empfangenen Impuls komprimieren können. Diese Antennenkombination kann allerdings nicht vollständig entkoppelt werden. Die so genannte „Übersprechdämpfung“ (eine Bezeichnung aus der Telefonie) kann hier maximal 60 dB betragen. Das erschwert die Erkennung von schwachen Zielen in einer Region mit starkem Groundclutter. Manche LPI-Radargeräte können sogar vom Impulsradarverfahren völlig abweichen und arbeiten dann als FMCW- Radar.

Aufgrund dieser Eigenschaften (praktisch nicht aufklärbar) hat die Bundesnetzagentur auch die UWB-Radargeräte überhaupt zum Betrieb zugelassen. Denn wenn ein Betrieb eines solchen Radars messtechnisch nicht nachweisbar ist, dann kann auch keiner behaupten, dass dieses Radar irgendwelche anderen Geräte unzulässig stören würde. Diese Eigenschaft wird auch in dem Didaktischen Schulungsradar (ein gepulstes Rauschradar) ausgenutzt.

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